Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partyservice Jungermann
Partyservice Jungermann, Bahnhofstraße 2 in 34270 Schauenburg
I. Vertragsgrundlagen
Allen Geschäftsbeziehungen des Partyservice Jungermann, insbesondere den erteilten Aufträgen liegen das Angebot, die Auftragsbestätigung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils
gültigen Fassung und die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Grunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Partyservice Jungermann und dem Auftraggeber.
Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Partyservice Jungermann ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen
Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
II. Angebot, Auftragserteilung und Vertragsabschluss
- Soweit aus dem Angebot nicht anders ersichtlich, ist dieses freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von
Partyservice Jungermann für beide Vertragspartner als verbindlich.
- Vor Auftragserteilung besteht die Möglichkeit die durch Partyservice Jungermann angebotenen Speisen, nach terminlicher Abstimmung, Probe zu essen. Sollte der Auftrag dennoch nicht erteilt werden,
so ist Partyservice Jungermann berechtigt dieses Probeessen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
III. Vertragsinhalt
- Der Auftraggeber bestätigt Partyservice Jungermann drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich die definitive Personenzahl.
- Die bestätigte Personenzahl ist ausschlaggebend für die Rechnungslegung von Partyservice Jungermann, unabhängig der tatsächlich anwesenden Personenzahl bei der Veranstaltung. Partyservice
Jungermann behält sich jedoch vor Preisanpassungen auch bei geringfügigen Erhöhungen der Personenzahl vorzunehmen.
- Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von Partyservice Jungermann zu vertreten sind, so wird der hierdurch eingetretene Mehraufwand gesondert
berechnet. Dies gilt gleichfalls für im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige
Angaben oder nicht erbrachte, jedoch vereinbarte Vorleistungen des Auftraggebers und sonstiger Dritter, oder durch unverschuldete Transportverzögerungen.
IV. Preise
- Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
- Dem uns erteilten Auftrage bestätigen wir in der Regel schriftlich. Aber auch bei mündliche oder fernmündliche Zusagen, durch den Partyservice Jungermann, kommt der Liefervertrag zustande. Alle
Preise sind Bruttopreise und beinhalten bei allen Serviceleistungen 19% Mehrwertsteuer. Anfallende Kosten für Geschirr, Dekorationsmaterial oder Sonstigem Material werden gesondert berechnet.
Kundenaufträge ohne besondere Serviceleistungen müssen nach dem BFH Urteil vom 23.11.11 ebenfalls mit 19% versteuert werden.
- Die Angebotspreise gelten in der Regel vier Wochen ab Angebotserstellung. Nach Auftragserteilung des Kunden und Bestätigung durch den Partyservice Jungermann gilt der Vertrag als geschlossen. Der
in der Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt, ist verbindlich für Leistungsumfang und Personenzahl. Abweichende Regelungen können vereinbart werden.
- Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder
sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von dem
Partyservice Jungermann sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit
verauslagte Beträge ist von Partyservice Jungermann berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Partyservice Jungermann ist weiter berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an
Drittunternehmen zu vergeben.
- Bei Auftragswerten ab 1.000,00 € können wir eine Vorkostenpauschale von 30 % des Bruttoauftragswerts verlangen.
V. Lieferung und Lieferbedingungen
- Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
- Eine Lieferung der bestellten Ware durch den Partyservice Jungermann findet nur statt wenn dies im schriftlich vereinbart wurde.
Bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen z.B Ausfall der
Gerätschaften, behält sich der Partyservice Jungermann eine gleichwertige Ersatzlieferung vor. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen und höherer Gewalt, die dem Partyservice
Jungermann die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Zulieferanten eintreten, sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
- Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde gewährleistet die Endgegennahme, der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen
Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen, auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw. Rechnung.
- Bei jeder Lieferung muss mit einer Zeitverschiebung gerechnet werden, die wir auch bei größter Sorgfalt, nicht beeinflussen können.
- Bei Besonderheiten am Lieferort, z.B. Anlieferung über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle, schwer erreichbares Gelände, behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale zu
berechnen.
- Erfolgt die Lieferung durch den Partyservice, so wird sie innerhalb von Schauenburg und innerhalb von 25 KM mit einer Lieferpauschale von 20 EURO (inkl. Mehrwertsteuer) berechnet. Für Lieferungen
außerhalb der genannten Grenzen erheben wir eine zusätzliche Kilometerpauschale. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung.
VI. Haftung
- Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Partyservice Jungermann im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Partyservice Jungermann
nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung
der Ansprüche von Partyservice Jungermann gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
- Eine Haftung des Partyservice Jungermann im Rahmen der vereinbarten Leistungen, ist begrenzt auf den Warenwert.
Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung
für Beschädigung, und Bruch auf den Kunden über. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch
und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt wer
- Bedient der Auftraggeber sich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Partyservice Jungermann, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung von Partyservice Jungermann
Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder umgeräumt wird, so ist die Haftung von Partyservice Jungermann ausgeschlossen.
VII. Verleih von Equipment
- Alle vom Partyservice Jungermann angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahmen der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des Partyservice Jungermann und werden nur leih-
bzw. mietweise überlassen.
- Der Auftraggeber hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen),
hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber
vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.
- Die Kosten bei Beschädigung oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.
- Rückgabebestätigungen vom Partyservice Jungermann erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
- Mietgebühren werden pauschal oder nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache
wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
- Der Partyservice Jungermann ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.
VIII. Zahlungsbedingungen
- Partyservice Jungermann ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, vierzehn Tage
nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
- Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Auftraggeber ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten.
IX. Kündigung / Stornierung
- Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass der Partyservice Jungermann hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Partyservice Jungermann Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung wie folgt:
- bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung
- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung
- bis 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung
- danach 100 % der Vergütung
zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des
wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.
X. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von Partyservice Jungermann selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich
behandelt.
XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kassel, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XII. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen
Regelungen.
(c) November 2014